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Letzte Änderung:
16.05.2023, 19:52

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provisionsanspruch

Die Filla Immobilien e.K. nachfolgend „Makler“ genannt erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer:

  • bei Kaufverträgen 3% / 5% des Kaufpreises
  • bei Vermietung 2 Monatsmieten
  • bei Kaufverträgen im Raum Mainz/Wiesbaden 5% des
    Kaufpreises

 

Fälligkeit der Provision

Die angegebene Provision wird fällig, wenn ein dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.

 

Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig werden.

 

Exposé

Das von der Fa. Filla Immobilien e.K. erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann von der Fa. Filla Immobilien e.K. daher nicht übernommen werden.

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

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